Durchführung einer Risikobeurteilung im Anhang

12. April 2008
Prof. Dr. Dieter Pfaff

Prof. Dr. Dieter Pfaff

Was sich der Gesetzgeber unter den „Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung“ vorstellt, ist im Obligationenrecht in keiner Weise geregelt und daher derzeit noch weitgehend unklar. Um Klarheit besorgt ist in diesem Beitrag Prof. Dr. Dieter Pfaff.

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